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Image by Tim Meyer

Nutzungsbedingungen


Verwendungszweck
Die Verwendung des Fahrzeuges ist nur im Rahmen des vereinbarten Verwendungszweckes erlaubt.

Dem Benutzer ist insbesondere untersagt:
das Fahrzeug anderen als den auf der Vorderseite benannten berechtigten Fahrern zu überlassen;
das Fahrzeug einem solchermaßen berechtigten Fahrer zu überlassen, wenn gegen diesen ein Fahrverbot verhängt oder dieser nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist:
das Fahrzeug zu benutzen, wenn gegen ihn selbst ein Fahrverbot verhängt oder er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist;
das Fahrzeug in fahruntüchtigem Zustand zu benutzen;
die gewerbsmäßige Personenbeförderung gegen Entgelt;
die Teilnahme an Motorsportveranstaltungen jeglicher Art einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten;
das Fahrzeug abseits befestigter Straßen zu benutzen;
das Abschleppen von Anhängern, Fahrzeugen oder anderen Gegenständen;
die Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen;
das Fahrzeug ohne Zustimmung des Autovermieters außerhalb Deutschlands zu benutzen;
das Abschalten von ESC (Traktionskontrolle) am Fahrzeug;
das Driften mit dem Fahrzeug;
das benutzen von Launch Control am Fahrzeug;
das Befahren der Rennstrecke mit dem Fahrzeug;
das Rauchen im Fahrzeug

der Genuss von Alkoholischen Getränken im Fahrzeug
Bei verletzten dieser Nutzungsbedingungen kann eine Strafe bis 5.000€ auferlegt werden.


Übergabe, Benutzung, Daten
Das Fahrzeug wird vollgetankt und in sauberem Zustand übergeben und ist entsprechend zurückzugeben. Es darf nur Ultimate 102 oder V Power Benzin betankt werden, dies muss dem Vermieter anhand von Kassen Belegen nachgewiesen werden. Ist der Mieter nicht im Stande dies nachzuweisen wird eine Strafe in Höhe von 250,- € auferlegt. Der Benutzer hat das Fahrzeug sachgemäß und pfleglich zu behandeln. Ohne schriftliche Genehmigung des Autovermieters darf er weder Teile aus- tauschen noch entfernen. Dies gilt auch für Zusatzeinrichtungen. Reparaturen darf der Benutzer nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Autovermieters durchführen lassen. Die Wahl der Reparaturwerkstätte steht in jedem Fall dem Autovermieters zu.
Bei einer Betankung mit dem falschen Kraftstoff haftet der Kunde für die Reparaturkosten und einen etwaigen Schaden.

Infolge der Nutzung eines Navigationsgeräts können die während der Mietdauer eingegebenen Navigationsdaten ggf. im Fahrzeug gespeichert werden. Bei Kopplung von Mobilfunk- oder anderen Geräten mit dem Fahrzeug können Daten von diesen Geräten ggf. ebenfalls im Fahrzeug gespeichert werden. Sofern der Mieter/Fahrer wünscht, dass die vorgenannten Daten nach Rückgabe des Fahrzeugs nicht mehr im Fahrzeug gespeichert sind, hat er vor Rückgabe des Fahrzeugs für eine Löschung Sorge zu tragen. Eine Löschung kann durch Zurücksetzen der Navigations- und Kommunikationssysteme des Fahrzeugs auf die Werkseinstellung erfolgen. Eine Anleitung dazu kann der Bedienungsanleitung entnommen werden, die sich im Handschuhfach befindet.
Sportwagen Bendl ist zu einer Löschung der vorgenannten Daten nicht verpflichtet.
Unsere Fahrzeuge werden aus Sicherheitsgründen GPS überwacht und es werden sämtliche Daten (Standort, Geschwindigkeit, Tankmenge, Fahrleistung) vom Fahrzeug an den Eigentümer übertragen. Sollte das Fahrzeug in eine Polizeiliche Ermittlung verwickelt worden sein, stellt der Vermieter diese Daten der Polizei jederzeit zur Verfügung. Diese Daten werden bis zu einem Jahr auf unserem System Digital gespeichert und anschließend aus der Datenbank gelöscht. Dieses System außer Kraft zu setzen ist strengstens untersagt. Der Vermieter hat das Recht dafür eine Strafe an den Mieter zu verhängen.


Bei Verletzung der Rückgabepflicht haften mehrere Mieter als Gesamtschuldner.

Das Fahrzeug darf nur mit einem hoch qualitativen Sprit betankt werden, Ultimate 102 oder V Power Benzin. Der Mieter verpflichtet sich jeden Tankvorgang dem Vermieter mittels einer Quittung nachzuweisen. Bei verstoß dieser Regel wird einen Schadenersatz von 25
0,00 € von der Kaution eingezogen. Sollte das Fahrzeug durch ein Falschen Sprit betankt werden, werden die Reparaturkosten dem Kunden in Rechnung gestellt.  

Es gilt die 0,0 ‰ Grenze – das Fahren unter Alkoholeinfluss oder anderweitiger berauschender Mittel ist strikt untersagt.

Das Fahrzeug darf auf keinen Fall verwendet werden zu motorsportlichen Zwecken, insbesondere Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten, auch wenn solche Fahrten für das allgemeine Publikum freigegeben sind (zum Beispiel auf Rennstrecken wie Nürburg- oder Hockenheimring) sowie bei Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings. Bei einem Verstoß gegen dieses Verbot kann der Vermieter eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,- € verlangen. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche behält sich der Vermieter vor.


Haftungsausschluss des Autovermieters
der Autovermieter haftet weder vertraglich noch außervertraglich für irgendwelche Schäden, die dem Benutzer oder Dritten im Zusammenhang mit der Überlassung des Fahrzeuges entstehen, es sei denn, der Autovermieter handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Gegen Betriebsangehörige und Erfüllungsgehilfen des Autovermieters können Ansprüche insoweit nicht geltend gemacht werden, als Ansprüche gegen den Autovermieter selbst nicht bestehen. Der Benutzer wird den Autovermieter von Ansprüchen Dritter aufgrund von Unfällen freistellen, soweit und solange nicht die Haftpflichtversicherung des Autovermieters für den Schaden eintritt.
Fälle, in denen der Versicherer zwar einen Schaden regulieren muss, jedoch aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gegen den Benutzer oder seinen Fahrer Rückgriff nehmen kann, berühren den Autovermieter nicht. Der Benutzer stellt den Autovermieter von sämtlichen Ansprüchen aus der Verletzung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Vorschriften in Zusammenhang mit dem Gebrauch des Fahrzeuges durch ihn oder eine dritte Person frei. Der Autovermieter ist berechtigt bei Inanspruchnahme Zahlungen zu leisten und beim Benutzer Rückgriff zu nehmen. Die Schadenersatzpflicht des Mieters erstreckt sich auf die Reparaturkosten zzgl. einer eventuellen Wertminderung oder bei einem Totalschaden des Fahrzeuges auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges abzgl. des Restwertes. Weiter haftet der Mieter – soweit angefallen – für Abschleppkosten, Bergung und Rückführung, Sachverständigengebühren und etwaige weitere dem Vermieter entstehende Kosten. Bei Überlassung des Fahrzeuges an Dritte einschließlich der weiteren Fahrer – haftet der Mieter für die Einhaltung der Bestimmungen dieses Mietvertrages und das Verhalten des/der Dritten wie für eigenes Verhalten.


Fahren außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
Zum Verlassen der Bundesrepublik Deutschland bedarf der Benutzer jeweils der schriftlichen Zustimmung des Autovermieters. Wird diese erteilt, so beschränkt sich die Zustimmung in jedem Falle auf Fahrten und Aufenthalte innerhalb Europas, auf die auch der Versicherungsschutz beschränkt ist. Sofern sich der ständige Wohnsitz des Benutzers / Fahrers nicht in der Bundesrepublik Deutschland befindet, ist der Benutzer verpflichtet, das Fahrzeug bei der ersten ausländischen Zolldienststelle vorzuführen und dort ggf. ordnungsgemäß zur vorübergehenden Zollverwendung abzufertigen. Eventuelle Sicherheiten sind von ihm zu leisten. Sollten durch die Nichtbeachtung der entsprechenden zoll- bzw. bußgeldrechtliche Forderungen entstehen, so sind diese vom Benutzer zu tragen.

Erfordernisse im Fall eines Schadens
Falls das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wird (jedes Ereignis im Straßenverkehr, welches zu einem nicht völlig unerheblichen Personen- oder Sachschaden führt) oder das Fahrzeug selbst oder Teile des Fahrzeuges gestohlen werden, unterrichtet der Benutzer unverzüglich mündlich und schriftlich den Autovermieter (Ansprechpartner siehe Vorderseite) sowie die nächste Polizeidienststelle. Der schriftliche Unfallbericht an den Autovermieter enthält folgende Angaben:

Datum, Zeit und Ort des Unfalls:
Angaben über Führerschein des Fahrers (Klasse, ausstellende Behörde, Ausstellungsdatum);
Adresse und Versicherungsnummer der anderen Unfallbeteiligten sowie die amtlichen Kennzeichen der am Unfall beteiligten Fahrzeuge;
Detaillierter Unfallbericht (einschließlich Zeichnung) sowie Namen und Adressen möglicher Zeugen;
Schadensausmaß (Verletzung, Tod, Sachschaden);
Angabe des derzeitigen Aufenthaltsortes des Fahrzeuges.



Rückgabe
Der Benutzer hat das Fahrzeug am Ende der Überlassungszeit am Ort der Übernahme oder am vereinbarten Rückgabeort zurückzugeben. Der Autovermieter ist berechtigt, das Fahrzeug jederzeit herauszuverlangen. Insbesondere kann der Autovermieter diesen Fahrzeugbenutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bereits vor der Überlassung des Fahrzeuges an den Benutzer kündigen, wenn der Autovermieter das Fahrzeug selbst benötigt. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe ist der Benutzer für jeden Schaden haftbar, der dem Autovermieter aus der Vorenthaltung des Besitzes entsteht.

Kautionsrichtlinie, sonstige Gebühren
Bei Anmietung eines Fahrzeugs müssen Sie eine Kaution in Höhe von 1.500 € hinterlassen. Die Kaution wird für zusätzliche anfallende Kosten verwendet (z.B. fehlender Kraftstoff bei Fahrzeug Rückgabe, zusätzlicher Tag, zusätzliche Kilometer, jegliche Beschädigungen am Fahrzeug, jegliche Verfahrenskosten die durch den Mieter entstehen, Rückführungskosten)
- Ausfallkosten wenn das Fahrzeug sich in der Werkstatt befindet pro Tag. 75,00 € (Sollte das Fahrzeug aufgrund von Kunden nicht vermietet werden können)

- Anzahlung wird bei nicht Abholung oder Stornierung komplett einbehalten. Als nicht abgeholt gilt das Fahrzeug ab 30 Minuten nach vereinbarter Übergabe Zeit.
- Verspätete Rückgabe, d. h. mindestens 30 Minuten nach vereinbarter Rückgabezeit: 1 zusätzlicher Tagesmietpreis pro. angefangene 24 Stunden.
- Wird das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt, trägt der Mieter die Entstandenen Kosten.
- Wird das Fahrzeug durch Polizei stillgelegt wird die Kaution als Schadensersatz für jegliche weitere Bearbeitung durch Vermieter eingezogen.
- Tanken durch Vermieter 4,00 €/ Liter

- Sollte das Fahrzeug nicht spätestens als nach 2 Stunden nach der Abgemachten Zeit zurückgebracht werden ohne weitere Vereinbarung wird der Vermieter das Fahrzeug bei der zuständigen Polizeibehörde als gestohlen meldet.
- Bearbeitung von einem Schaden an einem Fahrzeug 150€
- Bearbeitungskosten Strafen 25€ pro. Schreiben
- Rückführungsgebühr: 4,00 € pro km
- Reinigung nach der Miete 40,00€ (Pauschal)
- Sonderreinigung: 250,00 €
- Schlüsselverlust oder Verweigerung der Rückgabe 1500,00 €  


Verschiedenes
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie zusätzliche Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Der Benutzer hat nicht das Recht, das Fahrzeug aufgrund angeblich Forderungen aus anderen rechtlichen Verhältnissen gegenüber dem Autovermieter zurückzuhalten. Streitigkeiten, die aufgrund oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, unterliegen dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Ort der Fahrzeugübergabe an den Benutzer.
 

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